Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Es gelten die folgenden, in der grafischen Industrie üblichen Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund
ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen
Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Bürli AG. Die Bürli AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien
verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die
Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die
Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Bürli AG berechtigt,
Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten
zur Verwendung gelangen, werden von der Bürli AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und
Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut-zum-Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Bürli AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage
des Eingangs der Druckunterlagen bei der Bürli AG und enden mit dem Tage, an dem die
Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut-zum-Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Bürli AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche
die Bürli AG kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle
Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder
die Bürli AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Bürli AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann,
wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Bürli AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden
berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Bürli AG.
Reproduktionsrecht /Datenschutz personenbezogener Daten
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Bürli AG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Die Verantwortung über Reproduktionsrechte der angelieferten personenbezogenen Daten inklusive
der Art der Datenübermittlung unterliegt dem Zusteller. Bei Fragen wenden Sie sich an
datenschutz@buerliag.ch.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der Bürli AG erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.)
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Reproduktionsunterlagen können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte der Bürli AG
gewahrt bleiben.
Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen beauftragtem Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter
Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder
für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach
aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der Bürli AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt
werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. Im Digitaldruck sind auch grössere
Toleranzen möglich und zu akzeptieren.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung
des Materials bis 20% – können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet
werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung
aufzuweisen hat, ist der Bürli AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und
Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die
Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zulasten des
Bestellers.
Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware sind, solange nicht anders vermerkt, die Verpackungs-, Porto- und
Transportkosten nicht im Preis inbegriffen. Diese werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis
fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand
und franko zurückgesandt werden.
Mängelrüge
Die von der Bürli AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb acht Tagen nach
Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Haftungsbeschränkungen
Der Bürli AG übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw.
sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weiter gehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere
schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert
hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (via Datenfernübertragung oder Datenträger), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Bürli AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des
Druckproduktes entstehen. Die Bürli AG unterliegt grundsätzlich keiner Überprüfungspflicht. Mit den Daten ist ein farbverbindliches kalibriertes Proof nach aktuellem ISO-Standard zu liefern. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Bürli AG nicht übernommen. Die Haftung der Bürli AG
beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem
neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren
und andere mögliche Schadensquellen einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein
dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen.
Workflow/Qualitätsstandard
Unsere Geräte des gesamten Workflows werden laufend kalibriert und nach aktuellen
ISO-Standards kontrolliert. Wir verwenden die sehr anspruchsvollen Elemente der VisualPrintReference. Plots und Proofs des Auftraggebers, welche nicht nach diesen Standards
hergestellt sind, können nicht zur Begutachtung der Qualität hinzugezogen werden. Die
Beurteilung der Druckqualität hat unter einer Normlichtquelle von 5000° Kelvin zu erfolgen. Für die Beurteilung der Farbtemperatur wird der Indikator der UGRA nach DIN 6172
herangezogen. Andere Lichtverhältnisse können nicht akzeptiert werden.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, PDFs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut-zum-Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Wir arbeiten
nach den Richtlinien der PSO-Zertifizierung, welche sich auf den ISO-Standard 12647-2
bezieht. Die Bürli AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Der Auftraggeber akzeptiert, dass ein PDF als Gut-zum-Druck nicht alle möglichen Fehlerquellen aufzeigen kann. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb
von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und
Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko. Die Haftung der
Bürli AG beschränkt sich auf grobes Verschulden.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge,
Fotolithos, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht.
Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgende Aufzeichnung der Enddaten wird zehn Tage nach Auslieferung gelöscht. Eine weiter gehende Aufbewahrung ist
ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung
entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Döttingen AG. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die
ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
Datenschutz
Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde der Verarbeitung der entsprechenden Personendaten zu Dokumentationszwecken zu. Die registrierten Daten werden gemäss der
Datenschutzerklärung der Bürli AG bearbeitet (buerliag.ch/datenschutz).
«Die Botschaft»
Bürli AG Druck, Kommunikation, Medien
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5312 Döttingen
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Mai 2024